+123. Das Leitungsorgan sollte die anwendbaren Beschlussfassungsverfahren für die Gewährung von …
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123. Das Leitungsorgan sollte die anwendbaren Beschlussfassungsverfahren für die Gewährung von …
Das Leitungsorgan sollte die anwendbaren Beschlussfassungsverfahren für die Gewährung von Darlehen und den Abschluss anderer Geschäfte mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien festlegen. In diesem Rahmen kann eine Differenzierung zwischen normalen Geschäftsvorgängen33 , die im ordentlichen Geschäftsgang und zu marktüblichen Bedingungen getätigt werden, und Darlehen für Mitarbeiter bzw. Geschäften mit Mitarbeitern, die nach den für alle Mitarbeiter verfügbaren Bedingungen abgeschlossen werden, vorgesehen sein. Des Weiteren kann bei dem Rahmen für Interessenkonflikte und den Entscheidungsprozess zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Darlehen und anderen Geschäften, unterschiedlichen Arten von Darlehen und anderen Geschäften und dem Umfang der tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte, die entstehen können, unterschieden werden.
33 Geschäftsvorgänge können Darlehen und andere Geschäfte einschließen (z. B. Leasing, Factoring, Dienstleistungen in Zusammenhang mit Börsengängen, Fusionen und Unternehmenskäufe, Verkauf und Kauf von Immobilien).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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