+128. Um die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten sicherzustellen …

128. Um die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten sicherzustellen …

Um die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten sicherzustellen, sollten die Institute dafür Sorge tragen, dass sämtliche relevanten internen Kontrollverfahren auf Darlehen und andere Geschäfte mit Mitgliedern des Leitungsorgans oder ihrer verbundenen Parteien angewandt werden und dass ein geeigneter Kontrollrahmen auf Ebene des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion vorhanden ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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