+168. Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion sollten in die Genehmigung neuer …

168. Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion sollten in die Genehmigung neuer …

Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion sollten in die Genehmigung neuer Produkte bzw. wesentlicher Änderungen bestehender Produkte, Prozesse und Systeme einbezogen werden. Ihr Beitrag sollte eine vollständige und objektive Beurteilung der Risiken umfassen, die sich aus den neuen Tätigkeiten ergeben, unter Einbeziehung unterschiedlicher Szenarien, potenzieller Unzulänglichkeiten beim Risikomanagement-Rahmen und internen Kontrollrahmen des Instituts sowie der Fähigkeit des Instituts, neue Risiken wirksam zu steuern. Die Risikomanagementfunktion sollte außerdem einen klaren Überblick über die Markteinführung neuer Produkte (bzw. wesentliche Änderungen bestehender Produkte, Verfahren und Systeme) in verschiedenen Geschäftsbereichen und Portfolios haben und verlangen können, dass Änderungen an bestehenden Produkten den offiziellen NPP durchlaufen müssen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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