+18 Neue Produkte und wesentliche Änderungen
---+163. Ein Institut sollte über gut dokumentierte Richtlinien zur Genehmigung neuer Produkte …
---+164. Wesentliche Änderungen oder die Durchführung außergewöhnlicher Transaktionen können Fusionen …
---+165. Ein Institut sollte über spezifische Verfahren für die Überprüfung der Einhaltung dieser …
---+166. Der NPP eines Instituts sollte sämtliche Überlegungen einschließen, die es zu berücksichtigen …
---+167. Der NPP sollte die wichtigsten Problemstellungen behandeln, die geklärt werden müssen, bevor …
---+168. Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion sollten in die Genehmigung neuer …
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18 Neue Produkte und wesentliche Änderungen
18 Neue Produkte und wesentliche Änderungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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163. Ein Institut sollte über gut dokumentierte Richtlinien zur Genehmigung neuer Produkte …
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Ein Institut sollte über gut dokumentierte Richtlinien zur Genehmigung neuer Produkte (Neu-Produkt-Prozess – NPP) verfügen, die vom Leitungsorgan genehmigt werden und sich mit der Entwicklung neuer Märkte, Produkte und Dienstleistungen sowie mit wesentlichen Änderungen der bestehenden Märkte, Produkte und Dienstleistungen und mit der Durchführung außergewöhnlicher Transaktionen befassen. Die Richtlinien sollten zudem wesentliche Änderungen der verbundenen Prozesse (z. B. neue Auslagerungsvereinbarungen) und Systeme (z. B. IT-Änderungsprozesse) einschließen. Der NPP sollte sicherstellen, dass genehmigte Produkte und Änderungen mit der Risikostrategie und dem Risikoappetit des Instituts sowie den festgelegten Limiten im Einklang stehen bzw. erforderliche Korrekturen vorgenommen werden.
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164. Wesentliche Änderungen oder die Durchführung außergewöhnlicher Transaktionen können Fusionen …
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Wesentliche Änderungen oder die Durchführung außergewöhnlicher Transaktionen können Fusionen und Übernahmen umfassen, einschließlich potenzieller Folgen einer mangelhaften Durchführung einer „Due Diligence“-Analyse, bei der die Risiken und Verbindlichkeiten nach einem Zusammenschluss nicht erkannt wurden, die Einrichtung von Strukturen (z. B. neue Tochtergesellschaften oder Zweckgesellschaften), neue Produkte, Änderungen an Systemen oder am Rahmen oder den Verfahren für das Risikomanagement sowie Änderungen an der Organisation des Instituts.
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165. Ein Institut sollte über spezifische Verfahren für die Überprüfung der Einhaltung dieser …
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Ein Institut sollte über spezifische Verfahren für die Überprüfung der Einhaltung dieser Richtlinien unter Berücksichtigung der Beiträge der Risikomanagementfunktion verfügen. Diese sollten eine systematische vorherige Bewertung und eine dokumentierte Stellungnahme der Compliance-Funktion für neue Produkte oder wesentliche Änderungen an bestehenden Produkten umfassen.
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166. Der NPP eines Instituts sollte sämtliche Überlegungen einschließen, die es zu berücksichtigen …
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Der NPP eines Instituts sollte sämtliche Überlegungen einschließen, die es zu berücksichtigen gilt, bevor die Entscheidung getroffen wird, neue Märkte zu erschließen, mit neuen Produkten zu handeln, eine neue Dienstleistung anzubieten oder die bestehenden Produkte oder Dienstleistungen wesentlich zu verändern. Der NPP sollte außerdem auch eine Definition der Begriffe „neues Produkt/ neuer Markt/ neue Geschäftstätigkeit“ sowie „wesentliche Änderungen“ umfassen, die in der Organisation zu verwenden sind, sowie eine Festlegung der internen Funktionen, die in den Entscheidungsprozess einzubinden sind.
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167. Der NPP sollte die wichtigsten Problemstellungen behandeln, die geklärt werden müssen, bevor …
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Der NPP sollte die wichtigsten Problemstellungen behandeln, die geklärt werden müssen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Dies sollte die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die Rechnungslegung, Preisgestaltungsmodelle, die Auswirkungen auf das Risikoprofil, eine angemessene Eigenkapitalausstattung und Rentabilität, die Verfügbarkeit angemessener Ressourcen für die Abteilungen Front Office, Middle Office und Back Office sowie angemessener interner Instrumente und Fachkenntnisse für das Verständnis und die Überwachung der damit verbundenen Risiken umfassen. Um die Pflichten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 zu erfüllen, sollten Institute darüber hinaus die mit neuen Produkten oder Geschäftsgepflogenheiten verbundenen Risiken mit Blick auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung ermitteln und bewerten und die Maßnahmen festlegen, die zu ergreifen sind, um diese Risiken zu mindern. In der Entscheidung, eine neue Geschäftsaktivität aufzunehmen, sollten auch die hierfür verantwortliche Geschäftseinheit und die verantwortlichen Personen eindeutig festgelegt werden. Eine neue Geschäftsaktivität sollte erst dann aufgenommen werden, wenn die entsprechenden Ressourcen für das Verständnis und die Steuerung der damit verbundenen Risiken zur Verfügung stehen.
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168. Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion sollten in die Genehmigung neuer …
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Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion sollten in die Genehmigung neuer Produkte bzw. wesentlicher Änderungen bestehender Produkte, Prozesse und Systeme einbezogen werden. Ihr Beitrag sollte eine vollständige und objektive Beurteilung der Risiken umfassen, die sich aus den neuen Tätigkeiten ergeben, unter Einbeziehung unterschiedlicher Szenarien, potenzieller Unzulänglichkeiten beim Risikomanagement-Rahmen und internen Kontrollrahmen des Instituts sowie der Fähigkeit des Instituts, neue Risiken wirksam zu steuern. Die Risikomanagementfunktion sollte außerdem einen klaren Überblick über die Markteinführung neuer Produkte (bzw. wesentliche Änderungen bestehender Produkte, Verfahren und Systeme) in verschiedenen Geschäftsbereichen und Portfolios haben und verlangen können, dass Änderungen an bestehenden Produkten den offiziellen NPP durchlaufen müssen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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