+169. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20) …
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169. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20) …
Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20), eine Compliance-Funktion (siehe Abschnitt 21) und eine interne Revision (siehe Abschnitt 22) umfassen. Die Risikomanagement- und die Compliance-Funktion sollten Gegenstand von Prüfungen durch die interne Revision sein. Die Zuständigkeiten der Kontrollfunktionen schließen auch ein, die Erfüllung von Anforderungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sicherzustellen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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