+19 Interne Kontrollfunktionen
---+169. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20) …
---+170. Die operativen Aufgaben der internen Kontrollfunktionen können mit Zustimmung der …
---+171. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU in nationales Recht sollten die Institute …
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19 Interne Kontrollfunktionen
19 Interne Kontrollfunktionen
1. Übersicht
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Regulierung |
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169. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20) …
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Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20), eine Compliance-Funktion (siehe Abschnitt 21) und eine interne Revision (siehe Abschnitt 22) umfassen. Die Risikomanagement- und die Compliance-Funktion sollten Gegenstand von Prüfungen durch die interne Revision sein. Die Zuständigkeiten der Kontrollfunktionen schließen auch ein, die Erfüllung von Anforderungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sicherzustellen.
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170. Die operativen Aufgaben der internen Kontrollfunktionen können mit Zustimmung der …
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Die operativen Aufgaben der internen Kontrollfunktionen können mit Zustimmung der Leitungsorgane der betreffenden Institute unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit an das konsolidierende Institut oder ein anderes Unternehmen innerhalb oder außerhalb der Gruppe ausgelagert werden. Selbst wenn operationelle interne Kontrollaufgaben teilweise oder vollständig ausgelagert werden, sind der Leiter der betreffenden internen Kontrollfunktion und das Leitungsorgan nach wie vor für diese Tätigkeiten und die Aufrechterhaltung der internen Kontrollfunktion innerhalb des Instituts verantwortlich.
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171. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU in nationales Recht sollten die Institute …
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Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU in nationales Recht sollten die Institute die Zuständigkeit für die Sicherstellung, dass das Institut die Anforderungen dieser Richtlinie und der Strategien und Verfahren des Instituts erfüllt, einem Mitarbeiter (z. B. Leiter der Compliance) zuweisen. Institute können eine separate Compliance-Funktion für Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung als unabhängige Kontrollfunktion einrichten.38 Die für Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung zuständige Person sollte erforderlichenfalls in der Lage sein, dem Leitungsorgan in seiner Leitungs- und in seiner Aufsichtsfunktion direkt Bericht zu erstatten.
38 Siehe auch EBA-Leitlinien zur Compliance-Funktion für die Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung (derzeit in Erarbeitung).
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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