+20.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
---+189. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen oder die Durchführung außergewöhnlicher …
---+190. Die Risikomanagementfunktion sollte beurteilen, wie die ermittelten Risiken die Fähigkeit des …

20.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen

20.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
189. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen oder die Durchführung außergewöhnlicher …

Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen oder die Durchführung außergewöhnlicher Transaktionen getroffen werden, sollte in Einklang mit Abschnitt 18 die Risikomanagementfunktion in die Bewertung der Auswirkungen solcher Änderungen und außergewöhnlicher Transaktionen auf das Gesamtrisiko des Instituts und der Gruppe eingebunden werden und sollte ihre Feststellungen direkt dem Leitungsorgan berichten, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

190. Die Risikomanagementfunktion sollte beurteilen, wie die ermittelten Risiken die Fähigkeit des …

Die Risikomanagementfunktion sollte beurteilen, wie die ermittelten Risiken die Fähigkeit des Instituts bzw. der Gruppe beeinträchtigen können, ihr Risikoprofil, ihre Liquidität und solide Eigenkapitalausstattung unter normalen sowie unter widrigen Umständen zu steuern.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/