+4. Leitlinien
---+Titel I – Verhältnismäßigkeit
------+16. Der in Artikel 74 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU verankerte Grundsatz der …
------+17. Die Institute sollten ihre Größe und interne Organisation sowie die Art, den Umfang und die …
------+18. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer …
---+Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse
---+1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
------+19. Gemäß Artikel 88 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU muss das Leitungsorgan die Letzt- und die …
------+20. Die Pflichten des Leitungsorgans sollten klar definiert sein, wobei zwischen den Pflichten der …
------+21. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion …
------+22. Die Zuständigkeiten des Leitungsorgans sollten die Festlegung, Genehmigung und die Überwachung …
------+23. Bei der Festlegung, Genehmigung und Kontrolle der Umsetzung der in Absatz 22 aufgeführten …
------+24. Das Leitungsorgan muss die Offenlegung und die Kommunikation mit externen Interessenträgern und …
------+25. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten über die Tätigkeiten im Allgemeinen, die Finanz- und …
------+26. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …
------+27. Das Leitungsorgan sollte etwaige Schwachstellen, die mit Blick auf die Umsetzung von Prozessen …
---+2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
------+28. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte sich aktiv an der Geschäftstätigkeit eines …
------+29. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
------+30. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
------+31. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU sollte das Leitungsorgan eines …
---+3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
------+32. Die Rolle der Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Überwachung …
------+33. Unbeschadet des nationalen Rechts sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion …
------+34. Unbeschadet der nach dem anwendbaren nationalen Gesellschaftsrecht zugewiesenen Zuständigkeiten …
---+4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans
------+35. Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte das Leitungsorgan leiten, zu einem wirksamen …
------+36. Der Vorsitz sollte eine offene und kritische Diskussion fördern und anregen und gewährleisten …
------+37. Grundsätzlich sollte der Vorsitz des Leitungsorgans ein nicht geschäftsführendes Mitglied sein. …
------+38. Der Vorsitz sollte die Tagesordnung für Sitzungen festlegen und sicherstellen, dass …
------+39. Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte zu einer klaren Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern …
---+5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion
---+5.1 Einrichtung von Ausschüssen
------+40. In Einklang mit Artikel 109 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU in Verbindung mit Artikel 76 …
------+41. Falls kein Risiko- oder Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sind die Verweise auf diese …
------+42. Die Institute können unter Berücksichtigung der in Titel I dieser Leitlinien aufgeführten …
------+43. Die Institute sollten eine klare Zuweisung und Aufteilung von Pflichten und Aufgaben zwischen …
------+44. Jeder Ausschuss sollte vom Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion ein dokumentiertes Mandat …
------+45. Die Ausschüsse sollten die Aufsichtsfunktion in bestimmen Bereichen unterstützen und die …
---+5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse
------+46. Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des …
------+47. Unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten aktiv in diese …
------+48. Sofern Ausschüsse gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder nach nationalem Recht eingerichtet …
------+49. Die Institute sollten unter Berücksichtigung der Größe des Leitungsorgans und der Zahl der …
------+50. Die Institute sollten eine gelegentliche Rotation der Vorsitzenden und Mitglieder von …
------+51. Der Risikoausschuss und der Nominierungsausschuss sollten sich aus nicht geschäftsführenden …
------+52. Bei G-SRI und A-SRI sollten dem Nominierungsausschuss mehrheitlich unabhängige Mitglieder …
------+53. Mitglieder des Nominierungsausschusses sollten individuell und kollektiv über ausreichende …
------+54. Bei G-SRI und A-SRI sollten dem Risikoausschuss mehrheitlich unabhängige Mitglieder angehören. …
------+55. Die Mitglieder des Risikoausschusses sollten individuell und kollektiv über ausreichende …
---+5.3 Verfahren der Ausschüsse
------+56. Die Ausschüsse sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion regelmäßig Bericht …
------+57. Die Ausschüsse sollten soweit angemessen zusammenwirken und -arbeiten. Unbeschadet des Absatzes …
------+58. Die Mitglieder von Ausschüssen sollten sich an offenen und kritischen Diskussionen beteiligen …
------+59. Die Ausschüsse sollten die Tagesordnungen der Ausschusssitzungen sowie deren wichtigste …
------+60. Der Risiko- und der Nominierungsausschuss sollte mindestens: a. Zugang zu allen maßgeblichen …
---+5.4 Rolle des Risikoausschusses
------+61. Sofern eingerichtet, sollte der Risikoausschuss mindestens a. das Leitungsorgan in seiner …
------+62. Der Risikoausschuss sollte mit anderen Ausschüssen zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten …
------+63. Sofern eingerichtet, muss der Risikoausschuss unbeschadet der Aufgaben des …
---+5.5 Rolle des Prüfungsausschusses
------+64. In Einklang mit der Richtlinie 2006/43/EG sollte der Prüfungsausschuss, sofern er eingerichtet …
---+5.6 Kombinierte Ausschüsse
------+65. Gemäß Artikel 76 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU können es die zuständigen Behörden …
------+66. Falls in Instituten, die nicht von erheblicher Bedeutung sind, ein Risiko- und ein …
------+67. Die Institute sollten zu jeder Zeit sicherstellen, dass die Mitglieder eines kombinierten …
---+Titel III – Rahmenwerk für die Governance
---+6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
---+6.1 Organisatorischer Rahmen
------+68. Das Leitungsorgan eines Instituts sollte sicherstellen, dass das Institut über eine geeignete …
------+69. Durch die Struktur des Instituts sollten die Fähigkeit des Leitungsorgans, die Risiken, denen …
------+70. Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der …
---+6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)
------+71. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Instituts …
------+72. Das Leitungsorgan sollte für die Genehmigung solider Strategien und Richtlinien bei der …
------+73. Das Leitungsorgan sollte die Struktur, Entwicklung und Grenzen des Instituts steuern und dafür …
------+74. Das Leitungsorgan eines konsolidierenden Instituts sollte nicht nur die rechtliche …
------+75. Das Leitungsorgan eines konsolidierenden Instituts sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …
---+6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten
------+76. Die Institute sollten es vermeiden, komplexe und möglicherweise intransparente Strukturen …
------+77. In jedem Fall sollten die Institute keine undurchsichtigen oder unnötig komplexen Strukturen …
------+78. Bei der Einrichtung dieser Strukturen sollte das Leitungsorgan diese und ihren Zweck und die …
------+79. Institute sollten ihre Entscheidungen dokumentieren und in der Lage sein, ihre Entscheidungen …
------+80. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die …
------+81. Diese Strukturen und Tätigkeiten, einschließlich der Einhaltung der Rechtsvorschriften und …
------+82. Die Institute sollten bei der Ausführung von nicht standardisierten oder intransparenten …
---+7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
------+83. In Einklang mit Artikel 109 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten Mutterunternehmen und …
------+84. Das Leitungsorgan einer Tochtergesellschaft, die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegt, sollte …
------+85. Auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene sollte das konsolidierende Institut die …
------+86. Ein konsolidierendes Institut sollte die Interessen aller seiner Tochtergesellschaften …
------+87. Mutter- und Tochtergesellschaften sollten dafür Sorge tragen, dass die Institute und Einheiten …
------+88. Das konsolidierende Institut sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …
------+89. Die Anforderungen an die interne Governance der Richtlinie 2013/36/EU und die Vorgaben der …
------+90. Bei der Festlegung von Richtlinien und der Dokumentation von Governance-Regelungen sollten die …
---+8 Auslagerungsrichtlinien (Outsourcing policy)
------+91. Das Leitungsorgan sollte die Auslagerungsrichtlinien eines Instituts genehmigen sowie …
------+92. Die Auslagerungsrichtlinien sollten die Auswirkungen einer Auslagerung auf die …
------+93. In den Auslagerungsrichtlinien sollte geregelt werden, dass Auslagerungsvereinbarungen eine …
---+Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
---+9 Risikokultur
------+94. Eine solide, sorgfältige und kohärente Risikokultur sollte ein Schlüsselelement eines wirksamen …
------+95. Institute sollten eine integrierte und institutsweite Risikokultur auf der Grundlage eines …
------+96. Institute sollten eine Risikokultur mittels Richtlinien, Kommunikation und Fortbildungen der …
------+97. Die Mitarbeiter sollten sich ihrer Verantwortung hinsichtlich des Risikomanagements voll und …
------+98. Eine solide Risikokultur sollte folgende Elemente umfassen, ist aber nicht notwendigerweise auf …
---+10 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
------+99. Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten …
------+100. Institute sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus Gründen des …
------+101. Die Richtlinien der Institute sollten geschlechtsneutral sein. Dies umfasst unter anderem die …
------+102. Die umgesetzten Standards sollten auf eine Verbesserung der solide Governance-Regelungen des …
------+103. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien zu der Frage erlassen, wie diese …
------+104. Die Institute sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine …
---+11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Ebene des Instituts
------+105. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …
------+106. Die Institute sollten innerhalb ihrer organisatorischen und administrativen Regelungen …
------+107. Die Maßnahmen der Institute zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …
---+12 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter
------+108. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …
------+109. Die Richtlinien sollten auf die Ermittlung von Interessenkonflikten der Mitarbeiter abzielen …
------+110. Für Interessenkonflikte, die aufgrund von Beziehungen aus der Vergangenheit bestehen können …
------+111. Die Richtlinien sollten zumindest die folgenden Situationen oder Beziehungen abdecken, in …
------+112. Unbeschadet des Vorstehenden sollten die Institute berücksichtigen, dass der Umstand, dass …
------+113. In den Richtlinien sollten die Verfahren für die Berichterstattung und Kommunikation an die …
------+114. In den Richtlinien sollte zwischen Interessenkonflikten unterschieden werden, die …
------+115. In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und …
------+116. Die Richtlinien sollten insbesondere das Risiko von Interessenkonflikten auf Ebene des …
------+117. Bei der Minderung ermittelter Interessenkonflikte von Mitgliedern des Leitungsorgans sollten …
------+118. Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die der zuständigen Funktion innerhalb des …
------+119. Ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt auf Ebene des Leitungsorgans, sei es …
---+12.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien
------+120. Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt …
------+121. Unbeschadet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU können Institute zusätzliche …
------+122. Durch den Rahmen für Interessenkonflikte sollte sichergestellt werden, dass Entscheidungen …
------+123. Das Leitungsorgan sollte die anwendbaren Beschlussfassungsverfahren für die Gewährung von …
------+124. Als Teil des Rahmens für Interessenkonflikte sollte das Leitungsorgan angemessene …
------+125. Das Mitglied des Leitungsorgans, dem solch ein wesentliches Darlehen oder anderes wesentliches …
------+126. Bei einer Entscheidung über ein Darlehen oder ein anderes Geschäft mit einem Mitglied des …
------+127. Falls Darlehen als Kreditlinie gewährt werden (z. B. Überziehungskredite), sollten die …
------+128. Um die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten sicherzustellen …
---+12.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen
------+129. Im Sinne des Artikels 88 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU sollten Institute die Daten über …
------+130. Institute sollten sicherstellen, dass die Dokumentation aller Darlehen an Mitglieder des …
------+131. Für ein Darlehen an ein Mitglied des Leitungsorgans oder seine verbundenen Parteien über einen …
---+13 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)
------+132. Die Institute sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für …
------+133. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollte für die Mitarbeiter eine Möglichkeit bestehen …
------+134. Die Warnverfahren sollten allen Mitarbeitern eines Instituts zugänglich gemacht werden.
------+135. Die von Mitarbeitern über die Warnverfahren bereitgestellten Informationen sollten, sofern …
------+136. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Person, die den Verstoß meldet, angemessen vor …
------+137. Die Institute sollten zudem Personen, über die eine Meldung gemacht wurde, vor etwaigen …
------+138. Insbesondere sollten die Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren) a. dokumentiert sein …
---+14 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden
------+139. Die zuständigen Behörden sollten wirksame und zuverlässige Mechanismen einrichten, um es den …
------+140. Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden …
---+Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen
---+15 Interner Kontrollrahmen
------+141. Die Institute sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung gegenüber …
------+142. Der interne Kontrollrahmen der Institute sollte auf individueller Basis an die Besonderheiten …
------+143. Institute sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen sichergestellt …
------+144. Der interne Kontrollrahmen sollte sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der …
------+145. Der interne Kontrollrahmen eines Instituts sollte Folgendes sicherstellen: a. wirksame und …
---+16 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
------+146. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
------+147. Ein Institut sollte über einen klaren, transparenten und dokumentierten Entscheidungsprozess …
------+148. Die Institute sollten diese Richtlinien, Mechanismen und Verfahren sowie wesentliche …
------+149. Bei der Einführung des internen Kontrollrahmens sollten die Institute eine angemessene …
------+150. Die internen Kontrollfunktionen sollten überprüfen, ob die im internen Kontrollrahmen …
------+151. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte …
---+17 Risikomanagement-Rahmen
------+152. Als Teil des gesamten internen Kontrollsystems sollten die Institute über einen ganzheitlichen …
------+153. Der Risikomanagement-Rahmen eines Instituts sollte Richtlinien, Verfahren, Risikolimite und …
------+154. Der Risikomanagement-Rahmen eines Instituts sollte konkrete Orientierungshilfen für die …
------+155. Der Risikomanagement-Rahmen sollte einer unabhängigen internen Überprüfung unterzogen werden …
------+156. Bei der Ermittlung und Messung oder Beurteilung von Risiken sollte ein Institut geeignete …
------+157. Die Institute sollten bedenken, dass die Ergebnisse von quantitativen Bewertungsmethoden …
------+158. Die Letztverantwortung für die Risikobeurteilung liegt einzig und allein beim Institut, das …
------+159. Die Institute sollten sich der Grenzen von Modellen und Metriken voll und ganz bewusst sein …
------+160. Neben den eigenen Bewertungen der Institute können die Institute auch externe …
------+161. Es sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet …
------+162. Eine effektive Kommunikation und Sensibilisierung hinsichtlich der Risiken und der …
---+18 Neue Produkte und wesentliche Änderungen
------+163. Ein Institut sollte über gut dokumentierte Richtlinien zur Genehmigung neuer Produkte …
------+164. Wesentliche Änderungen oder die Durchführung außergewöhnlicher Transaktionen können Fusionen …
------+165. Ein Institut sollte über spezifische Verfahren für die Überprüfung der Einhaltung dieser …
------+166. Der NPP eines Instituts sollte sämtliche Überlegungen einschließen, die es zu berücksichtigen …
------+167. Der NPP sollte die wichtigsten Problemstellungen behandeln, die geklärt werden müssen, bevor …
------+168. Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion sollten in die Genehmigung neuer …
---+19 Interne Kontrollfunktionen
------+169. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20) …
------+170. Die operativen Aufgaben der internen Kontrollfunktionen können mit Zustimmung der …
------+171. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU in nationales Recht sollten die Institute …
---+19.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
------+172. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …
------+173. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …
------+174. Die Institute sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters einer …
---+19.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
------+175. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen …
---+19.3 Kombination von internen Kontrollfunktionen
------+176. Unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit …
---+19.4 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
------+177. Die internen Kontrollfunktionen sollten über ausreichende Ressourcen verfügen. Sie sollten …
------+178. Die internen Kontrollfunktionen sollten angemessene IT-Systeme und Unterstützung zur Verfügung …
---+20 Risikomanagementfunktion
------+179. Die Institute sollten eine Risikomanagementfunktion für das gesamte Institut einrichten. Die …
------+180. Die Risikomanagementfunktion sollte gegebenenfalls über direkten Zugang zum Leitungsorgan in …
------+181. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
------+182. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
------+183. Die Risikomanagementfunktion sollte von den Geschäftsbereichen und Organisationseinheiten …
------+184. Die Risikomanagementfunktion sollte ein zentraler organisatorischer Bestandteil des Instituts …
------+185. Institute von erheblicher Bedeutung können auch die Einrichtung von speziell zugeordneten …
------+186. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …
---+20.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
------+187. Die Risikomanagementfunktion sollte frühzeitig und aktiv in die Erarbeitung einer …
------+188. Durch die Einbindung der Risikomanagementfunktion in Entscheidungsprozesse sollte …
---+20.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
------+189. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen oder die Durchführung außergewöhnlicher …
------+190. Die Risikomanagementfunktion sollte beurteilen, wie die ermittelten Risiken die Fähigkeit des …
---+20.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
------+191. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass ein angemessener …
------+192. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …
------+193. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …
------+194. Die Risikomanagementfunktion sollte gewährleisten, dass alle ermittelten Risiken wirksam von …
------+195. Die Risikomanagementfunktion sollte regelmäßig das tatsächliche Risikoprofil des Instituts …
------+196. Die Risikomanagementfunktion sollte Entwicklungstrends analysieren und neue oder entstehende …
------+197. Die Risikomanagementfunktion sollte Möglichkeiten zur Risikominderung bewerten. Die …
---+20.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei nicht genehmigten Risikopositionen
------+198. Die Risikomanagementfunktion sollte Verstöße gegen den Risikoappetit bzw. die Risikolimite …
------+199. Die Risikomanagementfunktion sollte eine Schlüsselrolle dabei spielen, sicherzustellen, dass …
---+20.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
------+200. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte dafür zuständig sein, umfassende und …
------+201. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte über ausreichende Fachkenntnisse …
------+202. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte in der Lage sein, von der Geschäftsführung und …
------+203. Die Institute sollten solide Prozesse für die Genehmigung von Entscheidungen einrichten, zu …
---+21 Compliance-Funktion
------+204. Die Institute sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung von …
------+205. Falls es unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach den Ausführungen …
------+206. Die Compliance-Funktion, einschließlich des Leiters der Compliance-Funktion, sollten …
------+207. Die Mitarbeiter innerhalb der Compliance-Funktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
------+208. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Umsetzung gut dokumentierter …
------+209. Die Compliance-Funktion sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
------+210. Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen …
------+211. In Einklang mit Abschnitt 18 dieser Leitlinien sollte die Compliance-Funktion zudem in enger …
------+212. Institute sollten angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe Handlungen ergreifen, die …
------+213. Die Institute sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Tochtergesellschaften und Zweigstellen …
---+22 Interne Revision
------+214. Die Institute sollten unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die …
------+215. Die interne Revision sollte unabhängig von den von ihr geprüften Tätigkeiten sein. Daher …
------+216. Die interne Revision sollte nach einem risikobasierten Ansatz unabhängige Prüfungen vornehmen …
------+217. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung und Umsetzung …
------+218. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Instituts nach den …
------+219. Die interne Revision sollte insbesondere die Integrität der Prozesse prüfen, damit die …
------+220. Die interne Revision sollte über einen uneingeschränkten institutsweiten Zugang zu allen …
------+221. Die interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufsstandes einhalten. …
------+222. Die Tätigkeit der internen Revision sollte entsprechend einem Prüfungsplan und einem …
------+223. Mindestens einmal jährlich sollte ein interner Prüfungsplan auf der Grundlage der jährlichen …
------+224. Alle Revisionsempfehlungen sollten Gegenstand eines formalen Mängelbeseitigungsverfahrens …
---+Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
------+225. Institute sollten neben einen soliden Notfallplan einen Wiederherstellungsplan erstellen, um …
------+226. Die Institute können eine spezifische unabhängige Funktion für die Aufrechterhaltung des …
------+227. Die Geschäftstätigkeit eines Instituts hängt von verschiedenen entscheidenden Ressourcen (z. …
------+228. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte …
------+229. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte ein Institut Folgendes einrichten …
------+230. Notfallpläne und Wiederherstellungspläne sind zu dokumentieren und sorgfältig umzusetzen. Die …
---+Titel VII – Transparenz
------+231. Strategien, Richtlinien und Verfahren sollten allen betroffenen Mitarbeitern eines Instituts …
------+232. Dementsprechend sollte das Leitungsorgan die betroffenen Mitarbeiter über die Richtlinien und …
------+233. Falls die zuständigen Behörden von den Mutterunternehmen nach Artikel 106 Absatz 2 der …
------+234. Die Veröffentlichung sollte mindestens Folgendes umfassen: a. eine Übersicht über die interne …
|
4. Leitlinien
4. Leitlinien
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
Titel I – Verhältnismäßigkeit
|
Titel I – Verhältnismäßigkeit
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|
Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse
|
Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse
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|
1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
|
1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
|
|
2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
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2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
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|
3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
|
3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
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4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans
|
4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans
|
|
5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion
|
5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion
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|
5.1 Einrichtung von Ausschüssen
|
5.1 Einrichtung von Ausschüssen
|
|
5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse
|
5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse
|
|
5.3 Verfahren der Ausschüsse
|
5.3 Verfahren der Ausschüsse
|
|
5.4 Rolle des Risikoausschusses
|
5.4 Rolle des Risikoausschusses
|
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5.5 Rolle des Prüfungsausschusses
|
5.5 Rolle des Prüfungsausschusses
|
|
5.6 Kombinierte Ausschüsse
|
5.6 Kombinierte Ausschüsse
|
|
Titel III – Rahmenwerk für die Governance
|
Titel III – Rahmenwerk für die Governance
|
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6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
|
6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
|
|
6.1 Organisatorischer Rahmen
|
6.1 Organisatorischer Rahmen
|
|
6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)
|
6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)
|
|
6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten
|
6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten
|
|
7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
|
7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
|
|
8 Auslagerungsrichtlinien (Outsourcing policy)
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8 Auslagerungsrichtlinien (Outsourcing policy)
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Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
|
Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
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9 Risikokultur
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9 Risikokultur
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10 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
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10 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
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11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Ebene des Instituts
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11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Ebene des Instituts
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12 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter
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12 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter
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|
12.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien
|
12.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien
|
|
12.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen
|
12.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen
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|
13 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)
|
13 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)
|
|
14 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden
|
14 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden
|
|
Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen
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Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen
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15 Interner Kontrollrahmen
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15 Interner Kontrollrahmen
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16 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
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16 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
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17 Risikomanagement-Rahmen
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17 Risikomanagement-Rahmen
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18 Neue Produkte und wesentliche Änderungen
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18 Neue Produkte und wesentliche Änderungen
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19 Interne Kontrollfunktionen
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19 Interne Kontrollfunktionen
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19.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
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19.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
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19.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
|
19.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
|
|
19.3 Kombination von internen Kontrollfunktionen
|
19.3 Kombination von internen Kontrollfunktionen
|
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19.4 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
|
19.4 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
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20 Risikomanagementfunktion
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20 Risikomanagementfunktion
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20.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
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20.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
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20.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
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20.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
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20.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
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20.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
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20.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei nicht genehmigten Risikopositionen
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20.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei nicht genehmigten Risikopositionen
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20.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
|
20.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
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21 Compliance-Funktion
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21 Compliance-Funktion
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22 Interne Revision
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22 Interne Revision
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Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
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Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
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Titel VII – Transparenz
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Titel VII – Transparenz
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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