+206. Die Compliance-Funktion, einschließlich des Leiters der Compliance-Funktion, sollten …

206. Die Compliance-Funktion, einschließlich des Leiters der Compliance-Funktion, sollten …

Die Compliance-Funktion, einschließlich des Leiters der Compliance-Funktion, sollten unabhängig von den Geschäftsbereichen und internen Einheiten sein, die sie kontrollieren, und über ausreichende Befugnisse, Gewicht und Ressourcen verfügen. Unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit kann diese Funktion von der Risikomanagementfunktion unterstützt oder mit der Risikomanagementfunktion oder anderen geeigneten Funktionen, z. B. der Rechts- oder Personalabteilung, kombiniert werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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