+206. Die Compliance-Funktion, einschließlich des Leiters der Compliance-Funktion, sollten …
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206. Die Compliance-Funktion, einschließlich des Leiters der Compliance-Funktion, sollten …
Die Compliance-Funktion, einschließlich des Leiters der Compliance-Funktion, sollten unabhängig von den Geschäftsbereichen und internen Einheiten sein, die sie kontrollieren, und über ausreichende Befugnisse, Gewicht und Ressourcen verfügen. Unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit kann diese Funktion von der Risikomanagementfunktion unterstützt oder mit der Risikomanagementfunktion oder anderen geeigneten Funktionen, z. B. der Rechts- oder Personalabteilung, kombiniert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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