+24. Institute sollten insbesondere bewerten, ob die Mitglieder: a. einen ausreichend guten Leumund …
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24. Institute sollten insbesondere bewerten, ob die Mitglieder: a. einen ausreichend guten Leumund …
Institute sollten insbesondere bewerten, ob die Mitglieder: - a. einen ausreichend guten Leumund haben;
- b. über ein ausreichendes Maß an Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen;
- c. in der Lage sind, aufrichtig, integer und unvoreingenommen zu handeln, um die Entscheidungen des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion und sonstige relevante Leitungsentscheidungen bei Bedarf effektiv zu bewerten und kritisch zu hinterfragen und die Entscheidungsfindung von Leitungsentscheidungen effektiv zu überwachen und zu beaufsichtigen;
- d. in der Lage sind, ausreichend Zeit für die Erfüllung ihrer Funktionen im Institut aufzuwenden, und, falls es sich um ein Institut von erheblicher Bedeutung handelt, ob die Beschränkung von Mandaten gemäß Artikel 91 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU eingehalten wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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