+39. Institute sollten bewerten, ob ein Mitglied des Leitungsorgans in der Lage ist, ausreichend …

39. Institute sollten bewerten, ob ein Mitglied des Leitungsorgans in der Lage ist, ausreichend …

Institute sollten bewerten, ob ein Mitglied des Leitungsorgans in der Lage ist, ausreichend Zeit für die Erfüllung seiner Funktionen und Verantwortlichkeiten, u. a. Verständnis des Geschäfts des Instituts, seiner Hauptrisiken und der Folgen des Geschäfts und der Risikostrategie, aufzuwenden. Sofern die Person ein Mandat in einem CRD-Institut von erheblicher Bedeutung innehat, sollte dies eine Bewertung beinhalten, um sicherzustellen, dass die Beschränkung der maximalen Anzahl von Mandate gemäß Artikel 91 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU oder Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU, soweit anwendbar, eingehalten wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/