+49. Sofern mehrere Mandate als Einzelmandat zählen, wie in Artikel 91 Absatz 4 der Richtlinie …

49. Sofern mehrere Mandate als Einzelmandat zählen, wie in Artikel 91 Absatz 4 der Richtlinie …

Sofern mehrere Mandate als Einzelmandat zählen, wie in Artikel 91 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU beschrieben und in den Absätzen 50 bis 55 dargelegt, sollte dieses Einzelmandat als einzelnes Leitungsmandat zählen, wenn es zumindest ein Leitungsmandat umfasst; anderenfalls sollte es als einzelnes Aufsichtsmandat zählen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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