+49. Sofern mehrere Mandate als Einzelmandat zählen, wie in Artikel 91 Absatz 4 der Richtlinie …
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49. Sofern mehrere Mandate als Einzelmandat zählen, wie in Artikel 91 Absatz 4 der Richtlinie …
Sofern mehrere Mandate als Einzelmandat zählen, wie in Artikel 91 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU beschrieben und in den Absätzen 50 bis 55 dargelegt, sollte dieses Einzelmandat als einzelnes Leitungsmandat zählen, wenn es zumindest ein Leitungsmandat umfasst; anderenfalls sollte es als einzelnes Aufsichtsmandat zählen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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