+51. Gemäß Artikel 91 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer ii der Richtlinie 2013/36/EU zählen alle Mandate …

51. Gemäß Artikel 91 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer ii der Richtlinie 2013/36/EU zählen alle Mandate …

Gemäß Artikel 91 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer ii der Richtlinie 2013/36/EU zählen alle Mandate in Unternehmen, an denen das Institut eine qualifizierte Beteiligung hält, die jedoch keine Tochtergesellschaften im selben Konzern sind, als Einzelmandat. Dieses Einzelmandat in qualifizierten Beteiligungen zählt als separates Einzelmandat, d. h. das im selben Institut gehaltene Mandat und das Einzelmandat in seinen qualifizierten Beteiligungen zählen zusammen als zwei Mandate.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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