+54. Mandate in Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, sind bei der …

54. Mandate in Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, sind bei der …

Mandate in Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, sind bei der Berechnung der Anzahl von Mandaten gemäß Artikel 91 Absatz 3 dieser Richtlinie nicht zu zählen. Jedoch sollten diese Tätigkeiten bei der Bewertung des Zeitaufwands des betreffenden Mitglieds berücksichtigt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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