+54. Mandate in Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, sind bei der …
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54. Mandate in Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, sind bei der …
Mandate in Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, sind bei der Berechnung der Anzahl von Mandaten gemäß Artikel 91 Absatz 3 dieser Richtlinie nicht zu zählen. Jedoch sollten diese Tätigkeiten bei der Bewertung des Zeitaufwands des betreffenden Mitglieds berücksichtigt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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