+55. Zu Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, zählen u. a.: a. …
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55. Zu Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, zählen u. a.: a. …
Zu Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, zählen u. a.: - a. Wohltätigkeitsorganisationen;
- b. sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck; und
- c. Unternehmen, die für den alleinigen Zweck der Verwaltung der privaten wirtschaftlichen Interessen von Mitgliedern des Leitungsorgans oder ihrer Familienmitglieder gegründet werden, vorausgesetzt, dass sie keine tägliche Verwaltung durch das Mitglied des Leitungsorgans benötigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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