+55. Zu Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, zählen u. a.: a. …

55. Zu Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, zählen u. a.: a. …

Zu Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, zählen u. a.:

  • a. Wohltätigkeitsorganisationen;
  • b. sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck; und
  • c. Unternehmen, die für den alleinigen Zweck der Verwaltung der privaten wirtschaftlichen Interessen von Mitgliedern des Leitungsorgans oder ihrer Familienmitglieder gegründet werden, vorausgesetzt, dass sie keine tägliche Verwaltung durch das Mitglied des Leitungsorgans benötigen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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