+63. Bei der Bewertung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung eines Mitglieds des Leitungsorgans …
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63. Bei der Bewertung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung eines Mitglieds des Leitungsorgans …
Bei der Bewertung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung eines Mitglieds des Leitungsorgans sollte die theoretische und praktische Erfahrung im Zusammenhang mit Folgendem berücksichtigt werden: - a. Bankwesen und Finanzmärkte;
- b. rechtliche Anforderungen und Regulierungsrahmen;
- c. strategische Planung, das Verständnis der Geschäftsstrategie oder des Geschäftsplans eines Instituts und deren Erfüllung;
- d. Risikomanagement (Ermittlung, Bewertung, Überwachung, Beherrschung und Minderung der Hauptrisikoarten eines Instituts, einschließlich Risiken und Risikofaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance);
- e. Buchhaltung und Rechnungsprüfung;
- f. die Bewertung der Wirksamkeit der Regelungen eines Instituts, Sicherstellung effektiver Unternehmensführung, Aufsicht und Kontrollen;
- g. die Auslegung der Finanzinformationen eines Instituts, die Ermittlung von wichtigen Sachverhalten auf der Grundlage dieser Informationen und entsprechende Kontrollen und Maßnahmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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