+63. Bei der Bewertung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung eines Mitglieds des Leitungsorgans …

63. Bei der Bewertung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung eines Mitglieds des Leitungsorgans …

Bei der Bewertung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung eines Mitglieds des Leitungsorgans sollte die theoretische und praktische Erfahrung im Zusammenhang mit Folgendem berücksichtigt werden:

  • a. Bankwesen und Finanzmärkte;
  • b. rechtliche Anforderungen und Regulierungsrahmen;
  • c. strategische Planung, das Verständnis der Geschäftsstrategie oder des Geschäftsplans eines Instituts und deren Erfüllung;
  • d. Risikomanagement (Ermittlung, Bewertung, Überwachung, Beherrschung und Minderung der Hauptrisikoarten eines Instituts, einschließlich Risiken und Risikofaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance);
  • e. Buchhaltung und Rechnungsprüfung;
  • f. die Bewertung der Wirksamkeit der Regelungen eines Instituts, Sicherstellung effektiver Unternehmensführung, Aufsicht und Kontrollen;
  • g. die Auslegung der Finanzinformationen eines Instituts, die Ermittlung von wichtigen Sachverhalten auf der Grundlage dieser Informationen und entsprechende Kontrollen und Maßnahmen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/