+72. Ein Mitglied des Leitungsorgans verfügt über einen guten Leumund sowie Aufrichtigkeit und …
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72. Ein Mitglied des Leitungsorgans verfügt über einen guten Leumund sowie Aufrichtigkeit und …
Ein Mitglied des Leitungsorgans verfügt über einen guten Leumund sowie Aufrichtigkeit und Integrität, wenn unter besonderer Berücksichtigung der relevanten verfügbaren Informationen über die in den Absätzen 73 bis 77 aufgeführten Faktoren oder Situationen keine objektiven und nachweisbaren Gründe bestehen, etwas anderes anzunehmen. Die Bewertung des guten Leumunds sowie der Aufrichtigkeit und Integrität sollte zudem die Folgen der kumulativen Auswirkungen von kleineren Vorfällen auf den guten Leumund eines Mitglieds berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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