+8. Leumund, Aufrichtigkeit und Integrität
---+72. Ein Mitglied des Leitungsorgans verfügt über einen guten Leumund sowie Aufrichtigkeit und …
---+73. Unbeschadet von Grundrechten sind relevante Strafregistereinträge oder verwaltungsrechtliche …
---+74. Unbeschadet der für Strafverfahren geltenden Unschuldsvermutung und sonstiger Grundrechte …
---+75. Laufende Ermittlungen im Rahmen von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder sonstigen …
---+76. Folgendes ist bezüglich des früheren und derzeitigen Geschäftserfolgs und der finanziellen …
---+77. Ein Mitglied des Leitungsorgans sollte hohe Standards von Integrität und Aufrichtigkeit an den …

8. Leumund, Aufrichtigkeit und Integrität

8. Leumund, Aufrichtigkeit und Integrität

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
72. Ein Mitglied des Leitungsorgans verfügt über einen guten Leumund sowie Aufrichtigkeit und …

Ein Mitglied des Leitungsorgans verfügt über einen guten Leumund sowie Aufrichtigkeit und Integrität, wenn unter besonderer Berücksichtigung der relevanten verfügbaren Informationen über die in den Absätzen 73 bis 77 aufgeführten Faktoren oder Situationen keine objektiven und nachweisbaren Gründe bestehen, etwas anderes anzunehmen. Die Bewertung des guten Leumunds sowie der Aufrichtigkeit und Integrität sollte zudem die Folgen der kumulativen Auswirkungen von kleineren Vorfällen auf den guten Leumund eines Mitglieds berücksichtigen.

73. Unbeschadet von Grundrechten sind relevante Strafregistereinträge oder verwaltungsrechtliche …

Unbeschadet von Grundrechten sind relevante Strafregistereinträge oder verwaltungsrechtliche Einträge für die Bewertung des guten Leumunds, der Aufrichtigkeit und Integrität unter Berücksichtigung der Art der Verurteilung oder Anklage, der Rolle der beteiligten Person, der erhaltenen Strafe, der erreichten Phase des Gerichtsverfahrens und von erfolgten Rehabilitierungsmaßnahmen zu beachten. Die zugehörigen Umstände, darunter mildernde Faktoren, die Schwere von relevanten Vergehen oder administrative oder aufsichtliche Maßnahmen, die verstrichene Zeit seit dem Vergehen, das Verhalten des Mitglieds seit dem Vergehen oder der Maßnahme sowie die Relevanz des Vergehens oder der Maßnahme für die Rolle des Mitglieds sollten berücksichtigt werden. Relevante Strafregistereinträge oder verwaltungsrechtliche Einträge sollten unter Berücksichtigung von geltenden Verjährungsfristen laut nationalem Recht mit eingerechnet werden.

74. Unbeschadet der für Strafverfahren geltenden Unschuldsvermutung und sonstiger Grundrechte …

Unbeschadet der für Strafverfahren geltenden Unschuldsvermutung und sonstiger Grundrechte sollten bei der Bewertung des Leumunds, der Aufrichtigkeit und der Integrität zumindest die folgenden Faktoren berücksichtigt werden:

  • a. Verurteilungen oder laufende Strafverfolgungen wegen einer Straftat, insbesondere:
  • i. Straftaten nach den Gesetzen über Banken-, Finanz-, Wertpapier-, Versicherungsgeschäfte oder in Bezug auf Wertpapiermärkte oder Finanz- oder Zahlungsinstrumente, darunter Gesetze über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder die in der Richtlinie (EU) 2015/849 festgelegten mit der Geldwäsche zusammenhängenden Vortaten, Korruption, Marktmanipulation oder Insiderhandel und Wucher;
  • ii. Straftaten der Unehrlichkeit, des Betrugs oder andere Wirtschaftsstraftaten;
  • iii. Steuervergehen, gleich ob mittelbar oder unmittelbar begangen, einschließlich rechtswidriger oder verbotener Systeme der Dividendenarbitrage;
  • iv. sonstige Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Unternehmen, zum Schutz vor Konkurs oder Insolvenz oder zum Verbraucherschutz;
  • b. sonstige relevante aktuelle oder frühere Feststellungen und Maßnahmen, die von Aufsichtsbehörden oder Berufsverbänden wegen Nichteinhaltung von relevanten Vorschriften für Banken-, Finanz-, Wertpapier- oder Versicherungsgeschäfte oder einen der unter Buchstabe a genannten Sachverhalte ergriffen werden oder wurden.
75. Laufende Ermittlungen im Rahmen von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder sonstigen …

Laufende Ermittlungen im Rahmen von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder sonstigen vergleichbaren Ermittlungen von Aufsichtsbehörden sollten unbeschadet von individuellen Grundrechten berücksichtigt werden.13 Sonstige negative Berichte mit relevanten, glaubhaften und zuverlässigen Informationen (z. B. im Rahmen von Hinweisgeberverfahren/Whistleblowing-Verfahren) sollten ebenfalls von Instituten und zuständigen Behörden berücksichtigt werden.


13 Im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/charter/index_de.htm

76. Folgendes ist bezüglich des früheren und derzeitigen Geschäftserfolgs und der finanziellen …

Folgendes ist bezüglich des früheren und derzeitigen Geschäftserfolgs und der finanziellen Solidität eines Mitglieds des Leitungsorgans hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkung auf den guten Leumund, die Integrität und die Aufrichtigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen:

  • a. die Tatsache, ein säumiger Schuldner zu sein (z. B. negative Einträge bei einer zuverlässigen Auskunftei, falls vorhanden);
  • b. finanzieller und geschäftlicher Erfolg von Unternehmen, die Eigentum des Mitglieds sind oder von diesem geleitet werden oder in denen das Mitglied eine bedeutende Beteiligung hielt oder hält oder bedeutenden Einfluss ausgeübt hat oder ausübt, unter besonderer Berücksichtigung von Konkurs- und Liquidationsverfahren, und ob und wie das Mitglied zu der Situation beigetragen hat, die zu dem Verfahren geführt hat;
  • c. Erklärung der Privatinsolvenz; und
  • d. unbeschadet der Unschuldsvermutung, Zivilverfahren, Verwaltungs- oder Strafverfahren, große Investments oder Risikopositionen und aufgenommene Darlehen, soweit sie einen bedeutenden Einfluss auf die finanzielle Solidität des Mitglieds oder von Unternehmen, die Eigentum des Mitglieds sind oder von ihm geleitet werden oder in denen das Mitglied eine bedeutende Beteiligung hält, haben können.
77. Ein Mitglied des Leitungsorgans sollte hohe Standards von Integrität und Aufrichtigkeit an den …

Ein Mitglied des Leitungsorgans sollte hohe Standards von Integrität und Aufrichtigkeit an den Tag legen. Bei der Bewertung von Leumund, Aufrichtigkeit und Integrität sollten zudem mindestens die folgenden Faktoren berücksichtigt werden:

  • a. Beweise, dass die Person im Umgang mit zuständigen Behörden nicht transparent, offen und kooperativ ist;
  • b. Ablehnung, Widerruf, Rücknahme oder Ausschluss einer Eintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Lizenz zur Abwicklung eines Handels, eines Geschäfts oder zur Ausübung eines Berufs;
  • c. die Gründe für den Verlust des Arbeitsplatzes oder einer Vertrauensstellung, eines Treuhandverhältnisses oder einer ähnlichen Situation, oder der Aufforderung zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in einer derartigen Position;
  • d. Ausschluss durch relevante zuständige Behörden von der Position als Mitglied des Leitungsorgans, einschließlich von Personen, die das Geschäft eines Unternehmens effektiv leiten; und
  • e. sonstige Beweise oder ernsthafte Behauptungen auf der Grundlage relevanter, glaubhafter und verlässlicher Informationen, die nahe legen, dass die Person auf eine Weise handelt, die nicht mit hohen Verhaltensstandards im Einklang steht.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/