+81. Bei der Bewertung der Unvoreingenommenheit gemäß Absatz 79 sollten Institute bewerten, ob alle …

81. Bei der Bewertung der Unvoreingenommenheit gemäß Absatz 79 sollten Institute bewerten, ob alle …

Bei der Bewertung der Unvoreingenommenheit gemäß Absatz 79 sollten Institute bewerten, ob alle Mitglieder des Leitungsorgans Folgendes aufweisen oder nicht:

  • a. die erforderlichen Verhaltensfähigkeiten, einschließlich:
  • i. Mut, Überzeugung und Stärke, um die von anderen Mitgliedern des Leitungsorgans vorgeschlagenen Entscheidungen effektiv zu bewerten und kritisch zu hinterfragen;
  • ii. die Fähigkeit, den Mitgliedern des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion Fragen zu stellen; und
  • iii. die Fähigkeit, sich nicht dem „Gruppendenken“ zu unterwerfen.
  • b. Interessenkonflikte in einem Ausmaß, das ihre Fähigkeit, ihre Aufgaben unabhängig und objektiv zu erfüllen, behindern würde.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/