+94. Soweit bestellte Mitglieder des Leitungsorgans besondere Kenntnisse und besondere Fähigkeiten …

94. Soweit bestellte Mitglieder des Leitungsorgans besondere Kenntnisse und besondere Fähigkeiten …

Soweit bestellte Mitglieder des Leitungsorgans besondere Kenntnisse und besondere Fähigkeiten besitzen müssen, sollte die Schulung und Einführung dieses Mitglieds darauf abzielen, die festgestellten Lücken innerhalb eines geeigneten Zeitrahmens zu schließen, soweit möglich, bevor die Position tatsächlich angetreten wird oder ansonsten sobald wie möglich, nachdem die Position tatsächlich angetreten wird. Ein Mitglied sollte in jedem Fall den gesamten Bedarf an Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Abschnitt 6 spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit erfüllen. Das Institut sollte gegebenenfalls einen Zeitrahmen festlegen, innerhalb dessen die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen werden sollten, und die zuständige Behörde entsprechend informieren. Mitglieder des Leitungsorgans sollten die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind, aufrecht erhalten und vertiefen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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