+98. Bei der Entwicklung der Richtlinien sollte das Leitungsorgan bzw. der Nominierungsausschuss …

98. Bei der Entwicklung der Richtlinien sollte das Leitungsorgan bzw. der Nominierungsausschuss …

Bei der Entwicklung der Richtlinien sollte das Leitungsorgan bzw. der Nominierungsausschuss, soweit er eingerichtet wurde, Beiträge der Personalfunktion und der verantwortlichen Funktion für die Finanzplanung und Organisation von Schulungen sowie gegebenenfalls von relevanten internen Kontrollfunktionen berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/