+11. Richtlinien zur Einführung und Schulung
---+95. Institute sollten über Richtlinien und Verfahren zur Einführung und Schulung von Mitgliedern …
---+96. Die für die Einführung und Schulung bereitgestellten Personal- und Finanzressourcen sollten …
---+97. Die Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung können zu einer Gesamtrichtlinie …
---+98. Bei der Entwicklung der Richtlinien sollte das Leitungsorgan bzw. der Nominierungsausschuss …
---+99. Institute sollten über einen Prozess zur Bestimmung der Bereiche, in denen Schulungen …
---+100. Die Richtlinien und Verfahren sowie Schulungspläne sollten unter Berücksichtigung von …
---+101. Institute sollten über einen Beurteilungsprozess verfügen, um die Durchführung und Qualität …

11. Richtlinien zur Einführung und Schulung

11. Richtlinien zur Einführung und Schulung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
95. Institute sollten über Richtlinien und Verfahren zur Einführung und Schulung von Mitgliedern …

Institute sollten über Richtlinien und Verfahren zur Einführung und Schulung von Mitgliedern des Leitungsorgans verfügen. Die Richtlinien sollte vom Leitungsorgan verabschiedet werden.

96. Die für die Einführung und Schulung bereitgestellten Personal- und Finanzressourcen sollten …

Die für die Einführung und Schulung bereitgestellten Personal- und Finanzressourcen sollten ausreichend sein, um die Einführungs- und Schulungsziele zu erreichen und sicherzustellen, dass das Mitglied geeignet ist und die Anforderungen für seine Funktion erfüllt. Bei der Festlegung der erforderlichen Personal- und Finanzressourcen sollte das Institut vorhandene relevante branchenspezifische Benchmarks, z. B. bezüglich von bereitgestellten verfügbaren Schulungsbudgets und Schulungstagen, einschließlich der durch die EBA gelieferten Benchmarking-Ergebnisse berücksichtigen, um effektive Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung der Mitglieder des Leitungsorgans bereitzustellen.17


17 Der Anhang zur Folgenabschätzung dieser Leitlinien beinhaltet Benchmarking-Ergebnisse der EBA (Daten von 2015) für Schulungsressourcen und Schulungstage, die durch Institute bereitgestellt werden.

97. Die Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung können zu einer Gesamtrichtlinie …

Die Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung können zu einer Gesamtrichtlinie für die Eignung gehören und sollten zumindest Folgendes darlegen:

  • a. die Einführungs- und Schulungsziele für das Leitungsorgan, getrennt für die Leitungsfunktion und die Aufsichtsfunktion, soweit anwendbar. Dies sollte zudem gegebenenfalls die Einführungs- und Schulungsziele für konkrete Positionen gemäß ihrer bestimmten Verantwortlichkeiten und Beteiligung an Ausschüssen beinhalten;
  • b. die Verantwortlichkeit für die Entwicklung eines ausführlichen Schulungsprogramms;
  • c. die vom Institut für die Einführung und Schulung zur Verfügung gestellten Finanz- und Personalressourcen unter Berücksichtigung der Anzahl von Einführungs- und Schulungsveranstaltungen, ihrer Kosten und zugehöriger Verwaltungsaufgaben, um sicherzustellen, dass die Einführung und Schulung gemäß den Richtlinien durchgeführt werden können;
  • d. ein klar festgelegter Vorgang, nach dem jedes Mitglied des Leitungsorgans eine Einführung oder Schulung anfordern kann.
98. Bei der Entwicklung der Richtlinien sollte das Leitungsorgan bzw. der Nominierungsausschuss …

Bei der Entwicklung der Richtlinien sollte das Leitungsorgan bzw. der Nominierungsausschuss, soweit er eingerichtet wurde, Beiträge der Personalfunktion und der verantwortlichen Funktion für die Finanzplanung und Organisation von Schulungen sowie gegebenenfalls von relevanten internen Kontrollfunktionen berücksichtigen.

99. Institute sollten über einen Prozess zur Bestimmung der Bereiche, in denen Schulungen …

Institute sollten über einen Prozess zur Bestimmung der Bereiche, in denen Schulungen erforderlich sind, sowohl für das Leitungsorgan als Kollektiv als auch für einzelne Mitglieder des Leitungsorgans verfügen. Relevante Geschäftsbereiche und interne Funktionen, einschließlich interne Kontrollfunktionen, sollten gegebenenfalls an der Entwicklung des Inhalts von Einführungs- und Schulungsprogrammen beteiligt werden.

100. Die Richtlinien und Verfahren sowie Schulungspläne sollten unter Berücksichtigung von …

Die Richtlinien und Verfahren sowie Schulungspläne sollten unter Berücksichtigung von Governance-Änderungen, strategischen Änderungen, neuen Produkten und sonstigen relevanten Änderungen sowie Änderungen der geltenden Gesetzgebung und von Marktentwicklungen auf aktuellem Stand gehalten werden.

101. Institute sollten über einen Beurteilungsprozess verfügen, um die Durchführung und Qualität …

Institute sollten über einen Beurteilungsprozess verfügen, um die Durchführung und Qualität der durchgeführten Einführung und Schulung zu kontrollieren und die Einhaltung der Einführungs- und Schulungsrichtlinien und -verfahren sicherzustellen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/