+111. Änderungen der Richtlinien zur Eignungsbewertung sollten unbeschadet von erforderlichen …
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111. Änderungen der Richtlinien zur Eignungsbewertung sollten unbeschadet von erforderlichen …
Änderungen der Richtlinien zur Eignungsbewertung sollten unbeschadet von erforderlichen Genehmigungen von Anteilseignern auch vom Leitungsorgan genehmigt werden. Es sollten Aufzeichnungen bezüglich der Einführung der Richtlinien und von diesbezüglichen Änderungen geführt werden (z. B. in den Protokollen von relevanten Besprechungen).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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