+111. Änderungen der Richtlinien zur Eignungsbewertung sollten unbeschadet von erforderlichen …

111. Änderungen der Richtlinien zur Eignungsbewertung sollten unbeschadet von erforderlichen …

Änderungen der Richtlinien zur Eignungsbewertung sollten unbeschadet von erforderlichen Genehmigungen von Anteilseignern auch vom Leitungsorgan genehmigt werden. Es sollten Aufzeichnungen bezüglich der Einführung der Richtlinien und von diesbezüglichen Änderungen geführt werden (z. B. in den Protokollen von relevanten Besprechungen).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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