+117. Gemäß Artikel 109 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 2013/36/EU sollte das konsolidierende …

117. Gemäß Artikel 109 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 2013/36/EU sollte das konsolidierende …

Gemäß Artikel 109 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 2013/36/EU sollte das konsolidierende CRD-Institut sicherstellen, dass konzernweite Richtlinien zur Bewertung der Eignung aller Mitglieder des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen in allen Tochtergesellschaften im aufsichtlichen Konsolidierungskreis einheitlich umgesetzt und integriert werden, einschließlich derjenigen, die nicht der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, selbst wenn sie ihren Sitz in einem Drittland haben, einschließlich in Offshore-Finanzzentren.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/