+122. Das Leitungsorgan von Tochtergesellschaften, die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, sollte …
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122. Das Leitungsorgan von Tochtergesellschaften, die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, sollte …
Das Leitungsorgan von Tochtergesellschaften, die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, sollte auf Einzelebene eine Richtlinie zur Eignungsbewertung, die den Richtlinien auf konsolidierter oder teilkonsolidierter Ebene entspricht, annehmen und umsetzen, und zwar unter Berücksichtigung aller spezifischen Anforderungen nach nationalem Recht.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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