+126. Der Nominierungsausschuss, sofern eingerichtet, und das Leitungsorgan in seiner …

126. Der Nominierungsausschuss, sofern eingerichtet, und das Leitungsorgan in seiner …

Der Nominierungsausschuss, sofern eingerichtet, und das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollten gegebenenfalls über Zugang zu allen erforderlichen Informationen verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und in der Lage sein, bei Bedarf die relevanten internen Kontrollfunktionen und sonstige zuständige interne Funktionen einzuschalten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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