+15. Nominierungsausschuss und seine Aufgaben
---+123. CRD-Institute von erheblicher Bedeutung müssen über einen Nominierungsausschuss verfügen, der …
---+124. Mitglieder des Nominierungsausschusses sollten über ein ausreichendes Maß an kollektiven …
---+125. Soweit kein Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sollte das Leitungsorgan in seiner …
---+126. Der Nominierungsausschuss, sofern eingerichtet, und das Leitungsorgan in seiner …
---+127. Gemäß Artikel 88 Absatz 2 letzter Unterabschnitt der Richtlinie 2013/36/EU gilt dieser …
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15. Nominierungsausschuss und seine Aufgaben
15. Nominierungsausschuss und seine Aufgaben
1. Übersicht
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Regulierung |
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123. CRD-Institute von erheblicher Bedeutung müssen über einen Nominierungsausschuss verfügen, der …
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CRD-Institute von erheblicher Bedeutung müssen über einen Nominierungsausschuss verfügen, der die Verantwortlichkeiten gemäß Artikel 88 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU erfüllt und über die darin dargelegten Ressourcen verfügt.
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124. Mitglieder des Nominierungsausschusses sollten über ein ausreichendes Maß an kollektiven …
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Mitglieder des Nominierungsausschusses sollten über ein ausreichendes Maß an kollektiven Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Geschäft des Instituts verfügen, um die entsprechende Zusammensetzung des Leitungsorgans bewerten zu können, einschließlich der Empfehlung von Kandidaten, um freie Stellen im Leitungsorgan zu besetzen.
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125. Soweit kein Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sollte das Leitungsorgan in seiner …
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Soweit kein Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sollte das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion über die in Artikel 88 Absatz 2 Buchstabe a Unterabsatz 1 und Buchstaben b bis d der Richtlinie 2013/36/EU genannten Verantwortlichkeiten sowie über die dafür erforderlichen Ressourcen verfügen. Wenn kein Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sollte die in Artikel 88 Absatz 2 Buchstaben b und c dieser Richtlinie genannte Bewertung mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden.
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126. Der Nominierungsausschuss, sofern eingerichtet, und das Leitungsorgan in seiner …
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Der Nominierungsausschuss, sofern eingerichtet, und das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollten gegebenenfalls über Zugang zu allen erforderlichen Informationen verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und in der Lage sein, bei Bedarf die relevanten internen Kontrollfunktionen und sonstige zuständige interne Funktionen einzuschalten.
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127. Gemäß Artikel 88 Absatz 2 letzter Unterabschnitt der Richtlinie 2013/36/EU gilt dieser …
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Gemäß Artikel 88 Absatz 2 letzter Unterabschnitt der Richtlinie 2013/36/EU gilt dieser Abschnitt nicht, wenn das Leitungsorgan nach nationalem Recht nicht an der Auswahl und Bestellung seiner Mitglieder beteiligt ist.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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