+143. Institute sollten zuständigen Behörden das Ergebnis der Eignungsbewertungen für neue …

143. Institute sollten zuständigen Behörden das Ergebnis der Eignungsbewertungen für neue …

Institute sollten zuständigen Behörden das Ergebnis der Eignungsbewertungen für neue Mitglieder des Leitungsorgans, einschließlich der Bewertung der kollektiven Zusammensetzung des Leitungsorgans im Einklang mit den angegebenen Verfahren gemäß Abschnitt 23 durch das Institut, übermitteln. Dies sollte die in Anhang III aufgeführten Unterlagen und Informationen umfassen.22


22 Siehe ferner den Entwurf technischer Regulierungsstandards gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie 2014/65/EU und den Entwurf technischer Durchführungsstandards gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie 2014/65/EU über die bei der Genehmigung zu übermittelnden Informationen: http://ec.europa.eu/finance/securities/docs/isd/mifid/rts/160714-rts-authorisation_en.pdf und https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/2015-1858_-_final_report_-_draft_implementing_technical_standards_under_mifid_ii.pdf. Siehe ferner das von der EBA veröffentlichte Konsultationspapier über den Entwurf technischer Regulierungsstandards bezüglich der Genehmigung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/