+145. Institute sollten von Mitgliedern des Leitungsorgans verlangen, ihre Eignung mindestens durch …

145. Institute sollten von Mitgliedern des Leitungsorgans verlangen, ihre Eignung mindestens durch …

Institute sollten von Mitgliedern des Leitungsorgans verlangen, ihre Eignung mindestens durch Vorlage der durch zuständige Behörden für die Bewertung der Eignung verlangten Dokumente gemäß Titel VIII und Anhang III dieser Leitlinien nachzuweisen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/