+18. Bewertung der Eignung von einzelnen Mitgliedern des Leitungsorgans
---+145. Institute sollten von Mitgliedern des Leitungsorgans verlangen, ihre Eignung mindestens durch …
---+146. Im Rahmen der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten …
---+147. Sofern es einen Sachverhalt gibt, der Bedenken bezüglich der Eignung eines Mitglieds des …
---+148. Institute sollten eine Beschreibung der Position, für die eine Bewertung durchgeführt wurde …

18. Bewertung der Eignung von einzelnen Mitgliedern des Leitungsorgans

18. Bewertung der Eignung von einzelnen Mitgliedern des Leitungsorgans

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
145. Institute sollten von Mitgliedern des Leitungsorgans verlangen, ihre Eignung mindestens durch …

Institute sollten von Mitgliedern des Leitungsorgans verlangen, ihre Eignung mindestens durch Vorlage der durch zuständige Behörden für die Bewertung der Eignung verlangten Dokumente gemäß Titel VIII und Anhang III dieser Leitlinien nachzuweisen.

146. Im Rahmen der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten …

Im Rahmen der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten Institute:

  • a. Informationen über die Eignung des Mitglieds durch verschiedene Kanäle und Instrumente (z. B. Abschlusszeugnisse und Zertifikate, Empfehlungsschreiben, Lebensläufe, Vorstellungsgespräche, Fragebögen) sammeln;
  • b. Informationen über Leumund, Integrität und Aufrichtigkeit der beurteilten Person sammeln, einschließlich der Bewertung, ob der begründete Verdacht besteht, dass im Zusammenhang mit diesem Institut Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stattfindet, stattgefunden hat oder diese Straftaten versucht wurden oder dass ein erhöhtes Risiko hierfür besteht;
  • c. die Unvoreingenommenheit der beurteilten Person bewerten;
  • d. von der beurteilten Person den Nachweis verlangen, dass die vorgelegten Informationen richtig sind, sowie bei Bedarf Nachweise für Informationen verlangen;
  • e. von der beurteilten Person verlangen, tatsächliche und mögliche Interessenkonflikte anzugeben;
  • f. soweit möglich, die Richtigkeit der von der beurteilten Person zur Verfügung gestellten Informationen prüfen;
  • g. im Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion oder, soweit er eingerichtet wurde, im Nominierungsausschuss die Bewertungsergebnisse auswerten; und
  • h. bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen, um die individuelle Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans gemäß Abschnitt 22 sicherzustellen.
147. Sofern es einen Sachverhalt gibt, der Bedenken bezüglich der Eignung eines Mitglieds des …

Sofern es einen Sachverhalt gibt, der Bedenken bezüglich der Eignung eines Mitglieds des Leitungsorgans aufwirft, sollte eine Bewertung dessen, wie diese Bedenken sich auf die Eignung dieser Person auswirken, durchgeführt werden. Bei dieser Bewertung sollten die Institute berücksichtigen, ob der begründete Verdacht besteht, dass Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stattfindet, stattgefunden hat oder diese Straftaten versucht wurden oder dass ein erhöhtes Risiko hierfür besteht.

148. Institute sollten eine Beschreibung der Position, für die eine Bewertung durchgeführt wurde …

Institute sollten eine Beschreibung der Position, für die eine Bewertung durchgeführt wurde, einschließlich der Rolle dieser Position im Institut dokumentieren und die Ergebnisse der Eignungsbewertung im Zusammenhang mit folgenden Kriterien angeben:

  • a. ausreichender Zeitaufwand;
  • b. Einhaltung der Mandatsbeschränkung gemäß Artikel 91 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU durch Mitglieder des Leitungsorgans, die ein Mandat in einem CRD-Institut von erheblicher Bedeutung innehaben;
  • c. ausreichendes Maß an Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung;
  • d. Leumund, Aufrichtigkeit und Integrität;
  • e. Unvoreingenommenheit.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/