+152. Bei der Bewertung der kollektiven Eignung im Einklang mit Titel III Abschnitt 7 sollten die …
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152. Bei der Bewertung der kollektiven Eignung im Einklang mit Titel III Abschnitt 7 sollten die …
Bei der Bewertung der kollektiven Eignung im Einklang mit Titel III Abschnitt 7 sollten die Institute zudem bewerten, ob das Leitungsorgan zum einen durch seine Entscheidungen ein hinreichendes Verständnis der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachgewiesen hat und wie sich diese auf die Tätigkeiten des Instituts auswirken, und zum anderen ein angemessenes Management dieser Risiken, gegebenenfalls einschließlich Korrekturmaßnahmen, nachgewiesen hat.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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