+19. Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans
---+149. Bei der Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans sollten Institute die …
---+150. Institute sollten eine Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans entweder unter …
---+151. Bei der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten Institute …
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19. Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans

19. Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
149. Bei der Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans sollten Institute die …

Bei der Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans sollten Institute die Zusammensetzung des Leitungsorgans in seiner Leitungs- und Aufsichtsfunktion separat bewerten. Die Bewertung der kollektiven Eignung sollte einen Vergleich der tatsächlichen Zusammensetzung des Leitungsorgans und der tatsächlichen kollektiven Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung des Leitungsorgans mit der erforderlichen kollektiven Eignung gemäß Artikel 91 Absatz 7 der Richtlinie 2013/36/EU vorsehen.

150. Institute sollten eine Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans entweder unter …

Institute sollten eine Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans entweder unter Verwendung der:

  • a. Eignungsmatrixvorlage in Anhang I durchführen, wobei Institute diese Vorlage unter Berücksichtigung der in Titel I beschriebenen Kriterien anpassen können; oder
  • b. ihrer eigenen geeigneten Methoden entsprechend der in den vorliegenden Leitlinien dargelegten Kriterien durchführen.
151. Bei der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten Institute …

Bei der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten Institute im selben Zeitraum auch die kollektive Eignung des Leitungsorgans gemäß Abschnitt 7 bewerten und ob die gesamte Zusammensetzung der Fachausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion angemessen ist.23 Insbesondere sollte bewertet werden, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung die Person zur kollektiven Eignung des Leitungsorgans beiträgt und ob die Zusammensetzung des Leitungsorgans insgesamt ein ausreichend breites Spektrum an Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen widerspiegelt, um die Tätigkeiten und Hauptrisiken des Instituts zu verstehen.


23 Bezüglich der Zusammensetzung von Ausschüssen siehe ferner die Leitlinien der EBA zur internen Governance.

152. Bei der Bewertung der kollektiven Eignung im Einklang mit Titel III Abschnitt 7 sollten die …

Bei der Bewertung der kollektiven Eignung im Einklang mit Titel III Abschnitt 7 sollten die Institute zudem bewerten, ob das Leitungsorgan zum einen durch seine Entscheidungen ein hinreichendes Verständnis der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachgewiesen hat und wie sich diese auf die Tätigkeiten des Instituts auswirken, und zum anderen ein angemessenes Management dieser Risiken, gegebenenfalls einschließlich Korrekturmaßnahmen, nachgewiesen hat.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/