+158. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion oder, soweit er eingerichtet wurde, der …

158. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion oder, soweit er eingerichtet wurde, der …

Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion oder, soweit er eingerichtet wurde, der Nominierungsausschuss sollten dem Leitungsorgan das Ergebnis der Bewertung der kollektiven Eignung berichten, auch wenn keine Änderungen seiner Zusammensetzung oder sonstige Maßnahmen empfohlen werden. Empfehlungen können u. a. Schulungen, die Änderung von Abläufen, Maßnahmen zur Minderung von Interessenkonflikten, die Bestellung von zusätzlichen Mitgliedern mit besonderen Kompetenzen sowie den Austausch von Mitgliedern des Leitungsorgans beinhalten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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