+159. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte den Bericht zur Kenntnis nehmen und über …

159. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte den Bericht zur Kenntnis nehmen und über …

Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte den Bericht zur Kenntnis nehmen und über die Empfehlungen des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion oder, soweit er eingerichtet wurde, des Nominierungsausschusses entscheiden und, falls keine Empfehlungen übernommen werden, die entsprechenden Gründe dokumentieren.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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