+162. Für den Fall, dass das Leitungsorgan zu dem Schluss kommt, dass ein Mitglied des …

162. Für den Fall, dass das Leitungsorgan zu dem Schluss kommt, dass ein Mitglied des …

Für den Fall, dass das Leitungsorgan zu dem Schluss kommt, dass ein Mitglied des Leitungsorgans individuell nicht geeignet ist, oder wenn das Leitungsorgan kollektiv nicht geeignet ist, sollte das Institut die zuständige Behörde umgehend und unverzüglich informieren, u. a. über die vom Institut vorgeschlagenen oder ergriffenen Maßnahmen, um diesen Zustand zu beseitigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/