+170. Zuständige Behörden sollten auf jeden Fall umgehend über wesentliche Mängel informiert werden …
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170. Zuständige Behörden sollten auf jeden Fall umgehend über wesentliche Mängel informiert werden …
Zuständige Behörden sollten auf jeden Fall umgehend über wesentliche Mängel informiert werden, die bezüglich der Mitglieder des Leitungsorgans und der kollektiven Zusammensetzung des Leitungsorgans festgestellt wurden. CRD-Institute von erheblicher Bedeutung sollten darüber hinaus die zuständigen Behörden über festgestellte Mängel bezüglich der Leiter von internen Kontrollfunktionen und des CFO informieren, soweit diese nicht zum Leitungsorgan gehören. Die Informationen sollten die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen, um diese Mängel zu beheben, und die zeitlichen Vorgaben für ihre Umsetzung beinhalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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