+185. Zuständige Behörden können an Besprechungen mit dem Institut teilnehmen oder diese …

185. Zuständige Behörden können an Besprechungen mit dem Institut teilnehmen oder diese …

Zuständige Behörden können an Besprechungen mit dem Institut teilnehmen oder diese durchführen, darunter auch mit einigen oder allen Mitgliedern des Leitungsorgans oder Inhabern von Schlüsselfunktionen, oder als Beobachter an Besprechungen des Leitungsorgans teilnehmen, um die wirksame Arbeitsweise des Leitungsorgans zu bewerten. Die Häufigkeit dieser Besprechungen sollte anhand eines risikobasierten Ansatzes festgelegt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/