+189. Wenn ein Institut der zuständigen Behörde keine ausreichenden Informationen über die Eignung …
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189. Wenn ein Institut der zuständigen Behörde keine ausreichenden Informationen über die Eignung …
Wenn ein Institut der zuständigen Behörde keine ausreichenden Informationen über die Eignung einer beurteilten Person vorlegt, sollte die zuständige Behörde entweder das Institut darüber in Kenntnis setzen, dass das Mitglied kein Mitglied des Leitungsorgans oder Inhaber von Schlüsselfunktionen sein kann, da nicht hinreichend nachgewiesen wurde, dass die Person geeignet ist, oder eine negative Entscheidung fällen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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