+194. Erfüllen die Mitglieder des Leitungsorgans die Anforderungen nach Artikel 91 Absatz 1 der …

194. Erfüllen die Mitglieder des Leitungsorgans die Anforderungen nach Artikel 91 Absatz 1 der …

Erfüllen die Mitglieder des Leitungsorgans die Anforderungen nach Artikel 91 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU nicht, so sind die zuständigen Behörden befugt, diese Mitglieder des Leitungsorgans abzuberufen. Die zuständigen Behörden prüfen insbesondere, ob die Anforderungen nach Artikel 91 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU und gemäß der weiteren Präzisierung in den vorliegenden Leitlinien nach wie vor erfüllt sind, wenn der begründete Verdacht besteht, dass im Zusammenhang mit diesem Institut Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stattfindet, stattgefunden hat oder diese Straftaten versucht wurden oder dass ein erhöhtes Risiko hierfür besteht.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/