+206. Wenn neue Mitglieder des Leitungsorgans gemäß Artikel 27, Artikel 28 oder Artikel 34 Absatz 1 …
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206. Wenn neue Mitglieder des Leitungsorgans gemäß Artikel 27, Artikel 28 oder Artikel 34 Absatz 1 …
Wenn neue Mitglieder des Leitungsorgans gemäß Artikel 27, Artikel 28 oder Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe c BRRD bestellt werden, sollten in Anbetracht der Notsituation die zuständigen Behörden die Eignungsbewertung durchführen, nachdem das Mitglied des Leitungsorgans oder das Leitungsorgan als kollektives Gremium ihre Tätigkeit aufgenommen hat, und ihre Entscheidung über die Eignung unverzüglich treffen, wobei ein Zeitraum von einem Monat ab dem Datum der Anzeige der Bestellung nach nationalem Recht (z. B. durch das Institut) gemäß Artikel 28 BRRD oder durch die Abwicklungsbehörde gemäß Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe c BRRD im Rahmen der Abwicklungsbefugnisse gemäß Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe l BRRD angestrebt wird. Die zuständige Behörde sollte die Abwicklungsbehörde unverzüglich über die Ergebnisse der Bewertung unterrichten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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