+Titel IX – Eignungsbewertung durch zuständige Behörden und Abwicklungsbehörden im Rahmen der Abwicklung
---+203. Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden sollten die Verfahren beschreiben, die …
---+204. Im Rahmen der oben genannten Verfahren sollte sichergestellt werden, dass die Eignung neu …
---+205. Mit den Verfahren sollte sichergestellt werden, dass die Abwicklungsbehörden die zuständigen …
---+206. Wenn neue Mitglieder des Leitungsorgans gemäß Artikel 27, Artikel 28 oder Artikel 34 Absatz 1 …
---+207. Der von der Abwicklungsbehörde bestellte Sonderverwalter, dem ausschließlich Aufgaben im …
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Titel IX – Eignungsbewertung durch zuständige Behörden und Abwicklungsbehörden im Rahmen der Abwicklung
Titel IX – Eignungsbewertung durch zuständige Behörden und Abwicklungsbehörden im Rahmen der Abwicklung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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203. Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden sollten die Verfahren beschreiben, die …
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Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden sollten die Verfahren beschreiben, die für den Austausch von Informationen über die Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und ihre Ersetzung anwendbar sind im Einklang mit Artikeln 27 und 28 sowie Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/59/EU über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD), und unter Berücksichtigung des Artikels 81 Absatz 2 der BRRD, wonach die zuständigen Behörden die Abwicklungsbehörden über die Entlassung eines oder mehrerer Mitglieder des Leitungsorgans und die Bestellung eines oder mehrerer Mitglieder des Leitungsorgans gemäß Artikel 27 und 28 BRRD unterrichten.
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204. Im Rahmen der oben genannten Verfahren sollte sichergestellt werden, dass die Eignung neu …
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Im Rahmen der oben genannten Verfahren sollte sichergestellt werden, dass die Eignung neu bestellter Mitglieder des Leitungsorgans und des Leitungsorgans als kollektives Gremium im Sinne der Artikel 27, 28 und Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe c BRRD von den zuständigen Behörden im Einklang mit den Kriterien des Titels III bewertet wird.
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205. Mit den Verfahren sollte sichergestellt werden, dass die Abwicklungsbehörden die zuständigen …
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Mit den Verfahren sollte sichergestellt werden, dass die Abwicklungsbehörden die zuständigen Behörden unverzüglich über jede Neubestellung eines oder mehrerer Mitglieder des Leitungsorgans unterrichten. Bei der Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans gemäß Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe c BRRD im Rahmen der Abwicklungsbefugnisse gemäß Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe l BRRD sollten die Abwicklungsbehörden den zuständigen Behörden so bald wie möglich die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, damit sie eine Eignungsbewertung vornehmen können.
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206. Wenn neue Mitglieder des Leitungsorgans gemäß Artikel 27, Artikel 28 oder Artikel 34 Absatz 1 …
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Wenn neue Mitglieder des Leitungsorgans gemäß Artikel 27, Artikel 28 oder Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe c BRRD bestellt werden, sollten in Anbetracht der Notsituation die zuständigen Behörden die Eignungsbewertung durchführen, nachdem das Mitglied des Leitungsorgans oder das Leitungsorgan als kollektives Gremium ihre Tätigkeit aufgenommen hat, und ihre Entscheidung über die Eignung unverzüglich treffen, wobei ein Zeitraum von einem Monat ab dem Datum der Anzeige der Bestellung nach nationalem Recht (z. B. durch das Institut) gemäß Artikel 28 BRRD oder durch die Abwicklungsbehörde gemäß Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe c BRRD im Rahmen der Abwicklungsbefugnisse gemäß Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe l BRRD angestrebt wird. Die zuständige Behörde sollte die Abwicklungsbehörde unverzüglich über die Ergebnisse der Bewertung unterrichten.
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207. Der von der Abwicklungsbehörde bestellte Sonderverwalter, dem ausschließlich Aufgaben im …
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Der von der Abwicklungsbehörde bestellte Sonderverwalter, dem ausschließlich Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Abwicklungsmaßnahmen gemäß Artikel 35 BRRD auf der Grundlage eines befristeten Mandats, das den Abwicklungszeitraum nicht überschreitet, zugewiesen wurden, unterliegt nicht der von der zuständigen Behörde durchzuführenden Eignungsbewertung.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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