+207. Der von der Abwicklungsbehörde bestellte Sonderverwalter, dem ausschließlich Aufgaben im …

207. Der von der Abwicklungsbehörde bestellte Sonderverwalter, dem ausschließlich Aufgaben im …

Der von der Abwicklungsbehörde bestellte Sonderverwalter, dem ausschließlich Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Abwicklungsmaßnahmen gemäß Artikel 35 BRRD auf der Grundlage eines befristeten Mandats, das den Abwicklungszeitraum nicht überschreitet, zugewiesen wurden, unterliegt nicht der von der zuständigen Behörde durchzuführenden Eignungsbewertung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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