+11. Für die im vorstehenden Absatz erwähnte Berechnung gilt Folgendes: a. Wenn Finanzinformationen …

11. Für die im vorstehenden Absatz erwähnte Berechnung gilt Folgendes: a. Wenn Finanzinformationen …

Für die im vorstehenden Absatz erwähnte Berechnung gilt Folgendes:

  • a. Wenn Finanzinformationen in Einklang mit Teil 7A der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und den einschlägigen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vierteljährlich verfügbar sind, sollen diese Informationen verwendet werden.
  • b. Wenn Finanzinformationen in Einklang mit Teil 7A der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und den einschlägigen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten nicht vierteljährlich verfügbar sind, sollen die für aufsichtliche Meldungen zugrunde gelegten unterjährigen Finanzinformationen verwendet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/