+21. Wenn aus der vorausschauenden Überwachung ersichtlich ist, dass eine Drittlandsgruppe die …
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21. Wenn aus der vorausschauenden Überwachung ersichtlich ist, dass eine Drittlandsgruppe die …
Wenn aus der vorausschauenden Überwachung ersichtlich ist, dass eine Drittlandsgruppe die Schwelle erreichen wird, sollen die EU-Mutterinstitute und die Einzelinstitute dieser Gruppe alle aufsichtlichen Verfahren mit ausreichendem Vorlauf initiieren und sämtliche erforderlichen Schritte einleiten, um alle notwendigen rechtlichen Anforderungen für das zwischengeschaltete EU-Mutterunternehmen zu erfüllen, damit dieses unmittelbar seine Tätigkeit aufnehmen kann, sobald der Schwellenwert erreicht ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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