+21. Wenn aus der vorausschauenden Überwachung ersichtlich ist, dass eine Drittlandsgruppe die …

21. Wenn aus der vorausschauenden Überwachung ersichtlich ist, dass eine Drittlandsgruppe die …

Wenn aus der vorausschauenden Überwachung ersichtlich ist, dass eine Drittlandsgruppe die Schwelle erreichen wird, sollen die EU-Mutterinstitute und die Einzelinstitute dieser Gruppe alle aufsichtlichen Verfahren mit ausreichendem Vorlauf initiieren und sämtliche erforderlichen Schritte einleiten, um alle notwendigen rechtlichen Anforderungen für das zwischengeschaltete EU-Mutterunternehmen zu erfüllen, damit dieses unmittelbar seine Tätigkeit aufnehmen kann, sobald der Schwellenwert erreicht ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/