+26. Bei der Festlegung des einschlägigen Zeitplans, auf den in Absatz 25 Buchstabe b Bezug genommen …

26. Bei der Festlegung des einschlägigen Zeitplans, auf den in Absatz 25 Buchstabe b Bezug genommen …

Bei der Festlegung des einschlägigen Zeitplans, auf den in Absatz 25 Buchstabe b Bezug genommen wird, sollen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das zwischengeschaltete EU-Mutterunternehmen seine Tätigkeit aufgenommen haben wird, wenn der Schwellenwert erreicht wird. Institute sollten alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um dieser Anforderung fristgerecht nachzukommen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/