+19. Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob der Verstoß ein vorhersehbares Ereignis gewesen wäre …
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19. Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob der Verstoß ein vorhersehbares Ereignis gewesen wäre …
Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob der Verstoß ein vorhersehbares Ereignis gewesen wäre, wenn das Institut ein angemessenes und wirksames Risikomanagement gemäß seinen Verpflichtungen nach Artikel 393 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und den EBA-Leitlinien zur internen Governance angewandt hätte.2
2 Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2021/05).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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