+32. Die zuständige Behörde sollte frühere Überschreitungen des Instituts und den Umfang der …

32. Die zuständige Behörde sollte frühere Überschreitungen des Instituts und den Umfang der …

Die zuständige Behörde sollte frühere Überschreitungen des Instituts und den Umfang der Maßnahmen berücksichtigen, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der Anforderungen in diesen Fällen wiederherzustellen. Die zuständige Behörde sollte insbesondere bei wiederholten Verstößen prüfen, ob die neue Überschreitung auf dieselbe Ursache zurückzuführen ist wie bei früheren Fällen. Die Rechtzeitigkeit der Mitteilung einer Überschreitung oder die Abhilfemaßnahmen zur Wiedereinhaltung der Anforderungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/