+46. Die Häufigkeit und Intensität der Überwachung durch die zuständige Behörde sollte der Ursache …
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46. Die Häufigkeit und Intensität der Überwachung durch die zuständige Behörde sollte der Ursache …
Die Häufigkeit und Intensität der Überwachung durch die zuständige Behörde sollte der Ursache und dem Ausmaß der Überschreitung, seiner potenziellen Auswirkungen auf das Institut und den Besonderheiten des Compliance-Plans sowie den Maßnahmen, die sich über Zeiträume von weniger als drei Monaten erstrecken, angemessen und verhältnismäßig sein. Dabei sollte auch die Entwicklung der betroffenen Risikoposition(en) auf der Grundlage der vom Institut regelmäßig vorgelegten Informationen berücksichtigt werden. Wann immer es erforderlich ist, sollte die zuständige Behörde zusätzliche Informationen anfordern.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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