+20. Bei der Festlegung der quantitativen Schwellenwerte für die Sanierungsplanindikatoren sieht das …

20. Bei der Festlegung der quantitativen Schwellenwerte für die Sanierungsplanindikatoren sieht das …

Bei der Festlegung der quantitativen Schwellenwerte für die Sanierungsplanindikatoren sieht das Institut – im Einklang mit seinem allgemeinen Rahmen für das Risikomanagement gemäß Artikel 5 Absatz 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 der Kommission – progressive Parameter („Ampelansatz“) vor, damit das Leitungsorgan des Instituts frühzeitig darüber informiert wird, dass die betreffenden Schwellenwerte von Indikatoren möglicherweise überschritten werden könnten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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