+20. Bei der Festlegung der quantitativen Schwellenwerte für die Sanierungsplanindikatoren sieht das …
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20. Bei der Festlegung der quantitativen Schwellenwerte für die Sanierungsplanindikatoren sieht das …
Bei der Festlegung der quantitativen Schwellenwerte für die Sanierungsplanindikatoren sieht das Institut – im Einklang mit seinem allgemeinen Rahmen für das Risikomanagement gemäß Artikel 5 Absatz 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 der Kommission – progressive Parameter („Ampelansatz“) vor, damit das Leitungsorgan des Instituts frühzeitig darüber informiert wird, dass die betreffenden Schwellenwerte von Indikatoren möglicherweise überschritten werden könnten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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