+4. Festlegung des Rahmenwerks der Sanierungsplanindikatoren
---+16. Das Rahmenwerk der Sanierungsplanindikatoren wird von den Instituten festgelegt und von der …
---+17. Der Sanierungsplan enthält detaillierte Angaben zu dem Entscheidungsprozess, der als wichtiges …
---+18. Die Institute beachten bei der Festlegung dieses Rahmenwerks, dass Indikatorüberschreitungen …
---+19. Die Institute nehmen qualitative und quantitative Indikatoren in den Sanierungsplan auf.
---+20. Bei der Festlegung der quantitativen Schwellenwerte für die Sanierungsplanindikatoren sieht das …
---+Kategorien von Sanierungsplanindikatoren
------+21. Die Institute nehmen in den Sanierungsplan mindestens die folgenden obligatorischen Kategorien …
------+22. Die Institute müssen in den Sanierungsplan die beiden folgenden in diesen Leitlinien näher …
------+23. Die Institute müssen die spezifischen Sanierungsplanindikatoren aufnehmen, die in der in Anhang …
------+24. Wenn ein Institut die Vermutung bezüglich eines der in Anhang II aufgeführten Indikatoren gemäß …
------+25. Die Institute sollten ihre Indikatoren nicht auf die in Anhang II aufgeführte Mindestliste …
------+26. Das Rahmenwerk der Sanierungsplanindikatoren sollte: a. an das Geschäftsmodell und die …
---+Anforderungen an die Kalibrierung der Sanierungsplanindikatoren
------+27. Bei der Kalibrierung des Rahmenwerks der Indikatoren sollte das Institut Folgendes …
------+28. Jedes Institut sollte der zuständigen Behörde seine Kalibrierung der Sanierungsplanindikatoren …
------+29. Die Angemessenheit der Kalibrierung der Sanierungsplanindikatoren ist gemäß Artikel 5 Absatz 2 …
------+30. Im Falle einer systemischen Krise könnten zuständige Behörden und Abwicklungsbehörden …
------+31. Im Einzelfall können die zuständigen Behörden der Aktualisierung der Kalibrierung der …
---+Maßnahmen und Mitteilungen bei Indikatorüberschreitung
------+32. Damit Indikatorüberschreitungen ihr Warnpotenzial wirksam erfüllen, sollten die Institute gemäß …
------+33. Wird ein Sanierungsplanindikator überschritten, sollte das Leitungsorgan des Instituts außerdem …
------+34. Die Entscheidung, die das Institut gemäß dem vorstehenden Absatz trifft, sollte auf einer …
------+35. Jede Maßnahme oder Option, die das Institut nach einer Indikatorüberschreitung ergreift oder in …
------+36. Die endgültige Entscheidung über die mögliche Aktivierung des Sanierungsplans bleibt dem …
------+37. Dies bedeutet für die Zwecke des vorstehenden Absatzes, dass die zuständige Behörde beobachten …
---+Regelungen für die Überwachung der Sanierungsplanindikatoren
------+38. Die Überwachung der Sanierungsplanindikatoren durch das Institut sollte in angemessenen …
------+39. Auf Verlangen der zuständigen Behörde sollte das Institut in der Lage sein, ihr die Werte für …

4. Festlegung des Rahmenwerks der Sanierungsplanindikatoren

4. Festlegung des Rahmenwerks der Sanierungsplanindikatoren

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
16. Das Rahmenwerk der Sanierungsplanindikatoren wird von den Instituten festgelegt und von der …

Das Rahmenwerk der Sanierungsplanindikatoren wird von den Instituten festgelegt und von der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der in diesen Leitlinien dargelegten Kriterien bewertet.

17. Der Sanierungsplan enthält detaillierte Angaben zu dem Entscheidungsprozess, der als wichtiges …

Der Sanierungsplan enthält detaillierte Angaben zu dem Entscheidungsprozess, der als wichtiges Element der Struktur der Unternehmensführung zur Aktivierung des Plans führt und sich auf ein Eskalationsverfahren stützt, bei dem die im relevanten Rahmenwerk aufgeführten Indikatoren im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU zum Einsatz kommen.

18. Die Institute beachten bei der Festlegung dieses Rahmenwerks, dass Indikatorüberschreitungen …

Die Institute beachten bei der Festlegung dieses Rahmenwerks, dass Indikatorüberschreitungen nicht automatisch eine bestimmte Sanierungsoption auslösen, sondern vielmehr anzeigen, dass ein Eskalationsverfahren einzuleiten ist, um zu entscheiden, ob Maßnahmen zu ergreifen sind oder nicht.

19. Die Institute nehmen qualitative und quantitative Indikatoren in den Sanierungsplan auf.

Die Institute nehmen qualitative und quantitative Indikatoren in den Sanierungsplan auf.

20. Bei der Festlegung der quantitativen Schwellenwerte für die Sanierungsplanindikatoren sieht das …

Bei der Festlegung der quantitativen Schwellenwerte für die Sanierungsplanindikatoren sieht das Institut – im Einklang mit seinem allgemeinen Rahmen für das Risikomanagement gemäß Artikel 5 Absatz 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 der Kommission – progressive Parameter („Ampelansatz“) vor, damit das Leitungsorgan des Instituts frühzeitig darüber informiert wird, dass die betreffenden Schwellenwerte von Indikatoren möglicherweise überschritten werden könnten.

Kategorien von Sanierungsplanindikatoren

Kategorien von Sanierungsplanindikatoren

Anforderungen an die Kalibrierung der Sanierungsplanindikatoren

Anforderungen an die Kalibrierung der Sanierungsplanindikatoren

Maßnahmen und Mitteilungen bei Indikatorüberschreitung

Maßnahmen und Mitteilungen bei Indikatorüberschreitung

Regelungen für die Überwachung der Sanierungsplanindikatoren

Regelungen für die Überwachung der Sanierungsplanindikatoren

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/